Ausgestaltung der Kindertagespflege im Landkreis Gotha - Satzung
Die Gründe, sein Kind in Tagespflege zu geben, können sehr unterschiedlich sein. Doch meist ist es für die Eltern nicht leicht, ihr Kind einer fremden Person anzuvertrauen. Daher bin ich bestrebt, ihrem Kind eine kindgerechte und liebevolle Umgebung zu bieten, in der es sich frei entfalten kann. Es ist nachgewiesen, dass der Aufbau von Bindungs- und Spielbeziehungen mit anderen Kindern und Erwachsenen sich als eine große Entwicklungschance darstellt.
Dem Förderauftrag des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und
Jugendhilfe entsprechend, umfasst die Kindertagespflege die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Die Förderung der sozialen und emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung orientiert
sich am einzelnen Kind: an dessen Alter und Entwicklungsstand, an den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, an der Lebenssituation sowie an den Interessen und Bedürfnissen. Dabei soll die
Lebenssituation sowie die ethnische Herkunft jeden einzelnen Kindes beachtet werden. Diese allgemeinen Förderungsgrundsätze werden von den Bundesländern in
Bildungsplänen oder anderen Vereinbarungen weiter ausgestaltet.
Meine Arbeit orientiert sich an dem Thüringer Bildungsplan für Kinder bis zu 10 Jahre.
Im Bildungsplan stehen für die Tagespflege die Basalen Bildungsprozesse (Altersgruppe 0-3 Jahre) im Vordergrund. Sie umfassen entwicklungspsychologische Bildungserfahrungen, die einen informellen bzw. nonformalen Charakter haben und in stabile emotionale Beziehungen zu vertrauten Bezugspersonen innerhalb und außerhalb der Familie eingelagert sind.
Zu den Basalen Bildungsprozessen gehören:
Die Kosten eines Betreuungsplatzes in Kindertagespflege werden in der Regel von Land, Kommune und Eltern getragen. Wie hoch sie sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist von Land zu Land und von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Die Höhe der Kostenbeiträge (oder Teilnahmebeiträge) ist meist vom Einkommen der Eltern abhängig. Bei geringem oder gar keinem Einkommen kann auch das zuständige Jugendamt die Kosten komplett übernehmen.
Benutzungsgebühren bei geförderter Kindertagespflege im Landkreis Gotha - Satzung