Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren bei geförderter Kindertagespflege im Landkreis Gotha 

Finanzierung der Kindertagespflege

 

Die Kosten eines Betreuungsplatzes in Kindertagespflege werden in der Regel von Land, Kommune und Eltern getragen. Wie hoch sie sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist von Land zu Land und von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Die Höhe der Kostenbeiträge (oder Teilnahmebeiträge) ist meist vom Einkommen der Eltern abhängig. Bei geringem oder gar keinem Einkommen kann auch das zuständige Jugendamt die Kosten komplett übernehmen. 

 

Benutzungsgebühren bei geförderter Kindertagespflege im Landkreis Gotha - Satzung

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© Ulrike Koltz